Zielgruppe: Jugendliche, junge Erwachsene und Erwachsene im Rahmen einer verlängerten Lehre oder einer Teilqualifikation am 1. Arbeitsmarkt, die
am Ende der Pflichtschule sonderpädagogischen Förderbedarf hatten oder eine Sonderschule besucht haben,
keinen oder einen negativen Pflichtschulabschluss aufweisen,
eine Behinderung im Sinne des Behinderteneinstellungsgesetzes bzw. des jeweiligen Landesbehindertengesetzes haben, oder
aus anderen Gründen keine Lehrstelle finden können bzw. die das AMS nicht in ein reguläres Lehrverhältnis vermitteln konnte.
Zugang: Über Jugendcoaching, WKS, Landesberufsschulen, Firmen, Maßnahmen des AMS, Sozialministeriumservice, Eltern oder Eigeninitiative der Lehrlinge. Terminvereinbarung für Erstgespräch notwendig
Eintritt: Vor und während einer Ausbildung. Start nach Absprache.
Angebot
Begleitung/Betreuung bis Lehrabschlussprüfung bzw. Teilqualifizierungsprüfung.
Die Begleitung/Betreuung durch die Berufsausbildungsassistenz ist kostenlos; Verankerung im Berufsausbildungsgesetz §8b.
Leistungen:
Partner beim Abschluss des Lehr- oder Ausbildungsvertrages (Unterstützung bei organisatorischen bzw. administrativen Angelegenheiten vor Lehrbeginn)
Unterstützung bei der Abwicklung der Förderansuchen für Betriebe
Regelmäßiger Kontakt zu Betrieb, Lehrling, Eltern und Berufsschule
Organisation von weiteren Unterstützungsangeboten (etwa Jobcoaching im Betrieb, Lernunterstützung für den Berufsschulbesuch)
Begleitung und Beratung der Jugendlichen und anderer Personen, die an der Ausbildung beteiligt sind, bis zum Ausbildungsabschluss
Ziele: Lehr- bzw. Ausbildungsabschluss
Dauer: Über die gesamte Lehr- bzw. Ausbildungszeit, Begleitung/Betreuung bis Lehrabschlussprüfung bzw. Teilqualifizierungsprüfung
Stundenausmaß: individuell
Kapazitäten: Betreuungsbeginn nach Anfrage jederzeit möglich
Standorte: Salzburg Stadt, Eugendorf, Bischofshofen, Tamsweg, Zell am See