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Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz

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Für wen

Zielgruppe: Die Zielgruppe für die persönliche Assistenz am Arbeitsplatz sind Menschen mit Behinderungen im erwerbsfähigen Alter die entweder einen Grad der Behinderung von zumindest 50% oder einen Pflegebedarf ab der Stufe 3 aufweisen. Es muss gegeben sein, dass ohne die Assistenzleistung die berufliche Tätigkeit oder die Absolvierung der Ausbildung nicht möglich ist. Außerdem muss eine fachliche und persönliche Eignung für den ausgeübten oder angestrebten Beruf vorliegen.

Der Anspruch besteht für Menschen, die ...

  • in einem aufrechten sozialversicherungspflichtigen Dienstverhältnis stehen und durch Assistenzleistung die Qualität am Arbeitsplatz steigern oder dadurch einen Verlust der Arbeitsstelle verhindern können.
  • selbständig und gewinnorientiert tätig sind.
  • durch Assistenzleistungen die Aussicht auf ein sozialversicherungspflichtiges Dienstverhältnis oder eine selbständige Erwerbstätigkeit haben.
  • mit der Hilfe der Assistenz am Arbeitsplatz ein Studium oder eine Berufsausbildung absolvieren können.
  • arbeitssuchend sind.
  • geringfügig beschäftigt sind, wenn diese Beschäftigung auf die Erlangung eines vollversicherungspflichtigen Dienstverhältnisses abzielt.
  • eine Lehrausbildung absolvieren (hier sowohl für Praktika als auch den Besuch der Berufsschule).
  • ein Erststudium an einer Hochschule absolvieren.
  • zur Sicherung ihres Arbeitsplatzes eine Aus- oder Weiterbildung absolvieren.
  • selbstständig erwerbstätig sind.

Zugang: Offener Zugang nach Anmeldung und Terminvereinbarung für Erstgespräch

Eintritt: Laufend, über Erstgespräch

Angebot

Durch die persönliche Assistenz am Arbeitsplatz (PAA) bzw. während des Studiums oder der Berufsausbildung werden individuelle Assistenzbedürfnisse aufgrund einer Behinderung abgedeckt und so Arbeitsplätze am ersten Arbeitsmarkt für behinderte Menschen gesichert bzw. geschaffen. Ebenso kann die PAA für die Suche bei einem Arbeitsplatz genutzt werden.

Persönliche Assistent:innen führen die Arbeiten durch, die der/die Auftraggeber:in nicht allein durchführen kann und unterstützen bei allen Aufgaben die der/die Auftraggeber:in benötigt.

 

Leistungen: 

  • Begleitung am Weg zwischen Wohn und Arbeitsplatz bzw. (bei Notwendigkeit) am Weg zur Kinderbetreuung.
  • Begleitung zu dienstlichen Verpflichtungen außerhalb des Arbeitsplatzes
  • Unterstützung bei manuellen Arbeiten der beruflichen Tätigkeit
  • Hilfestellung bei der Erfüllung von Aufträgen, die selbstständige Tätigkeiten betreffen
  • Assistenz bei der Körperpflege während der Dienstzeiten
  • Unterstützung bei behinderungsbedingten Einschränkungen

Ziele: Ermöglichen der bedarfsgerechten, selbstbestimmten, selbstorganisierten und gleichberechtigten Teilhabe am Erwerbsleben von Frauen und Männern mit einer schweren Funktionsbeeinträchtigung

Besonderheiten:Kostenlos, freier Zugang

Dauer: Individuelle Förderdauer

Stundenausmaß: Individuelles Stundenausmaß

Kapazitäten: Platzvergabe nach Kapazitätsprüfung

Standorte: Salzburg Stadt, Flachgau, Tennengau, Pongau, Pinzgau, Lungau

Träger

Jugend am Werk Salzburg GmbH

Fördergeber

Sozialministeriumservice