AusBildung bis 18

Die AusBildung bis 18 ist eine Initiative der österreichischen Bundesregierung mit dem Ziel, alle Jugendlichen zu einer über den Pflichtschulabschluss hinausgehenden Qualifikation hinzuführen und einem frühzeitigen Ausbildungsabbruch entgegenzuwirken.

 

Mit 1. August 2016 ist in Österreich das Ausbildungspflichtgesetz (APflG) in Kraft getreten.

Seit Ende des Schuljahres 2016/2017 betrifft die Ausbildungspflicht alle Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, die die allgemeine Schulpflicht erfüllt haben und sich dauerhaft in Österreich aufhalten.

 

Seit 1. Juli 2024 gilt die Ausbildungspflicht auch für vertriebene ukrainische Jugendliche.

 

Informationen & Kontakt

Alle relevanten Informationen zur AusBildung bis 18 finden Sie hier:

 

Netzwerkstruktur AusBildung bis 18

An der Umsetzung der AusBildung bis 18 sind verschiedenste Systeme beteiligt (zum Beispiel Arbeitsmarkt, Bildung, Jugendprojekte). Dieses Netzwerk an Institutionen und Einrichtungen soll dazu beitragen, dass Jugendliche bei der Erfüllung der Ausbildungspflicht und am Übergang von der Schule in einen Beruf oder eine weiterführende (Aus-)Bildung unterstützt werden.