AusBildung bis 18
Die AusBildung bis 18 ist eine Initiative der österreichischen Bundesregierung mit dem Ziel, alle Jugendlichen zu einer über den Pflichtschulabschluss hinausgehenden Qualifikation hinzuführen und einem frühzeitigen Ausbildungsabbruch entgegenzuwirken.
Mit 1. August 2016 ist in Österreich das Ausbildungspflichtgesetz (APflG) in Kraft getreten.
Seit Ende des Schuljahres 2016/2017 betrifft die Ausbildungspflicht alle Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, die die allgemeine Schulpflicht erfüllt haben und sich dauerhaft in Österreich aufhalten.
Seit 1. Juli 2024 gilt die Ausbildungspflicht auch für vertriebene ukrainische Jugendliche.
Informationen & Kontakt
Alle relevanten Informationen zur AusBildung bis 18 finden Sie hier:
- Website: https://AusBildungbis18.at/
- Facebook: https://www.facebook.com/AusBildungbis18
- Folder: deutsch / weitere Sprachen
- Інформація для української молоді / Informationen für ukrainische Jugendliche:
- Папки / Folder
- Загальна інформація / Infoblatt allgemein
- Інформаційний лист для молоді / Infoblatt für Jugendliche
- Інформаційний лист для батьків / Infoblatt für Eltern bzw. Erziehungsberechtigte
- Infoblatt für Beratungs- und Betreuungspersonal in Salzburg
- Додаткову інформацію можна знайти за адресою: https://ausbildungbis18.at / Nähere Informationen finden Sie unter: https://ausbildungbis18.at
Netzwerkstruktur AusBildung bis 18
An der Umsetzung der AusBildung bis 18 sind verschiedenste Systeme beteiligt (zum Beispiel Arbeitsmarkt, Bildung, Jugendprojekte). Dieses Netzwerk an Institutionen und Einrichtungen soll dazu beitragen, dass Jugendliche bei der Erfüllung der Ausbildungspflicht und am Übergang von der Schule in einen Beruf oder eine weiterführende (Aus-)Bildung unterstützt werden.